Küchenrenovierung im Mietverhältnis: Was Mieter wirklich dürfen und was der Vermieter zahlen muss
2 Januar 2026 0 Kommentare Tilman Fassbinder

Küchenrenovierung im Mietverhältnis: Was Mieter wirklich dürfen und was der Vermieter zahlen muss

Wenn du in einer Mietwohnung lebst und deine Küche modernisieren willst - Küchenrenovierung im Mietverhältnis - dann musst du erst einmal klären: Was darfst du eigentlich tun? Und wer zahlt was? Viele Mieter denken, sie können einfach neue Schränke einbauen oder die Arbeitsplatte wechseln. Doch das ist ein gefährlicher Irrtum. Die Rechtslage ist klar, aber kompliziert. Und wer sie nicht kennt, zahlt am Ende drauf - oder muss die ganze Arbeit wieder rückgängig machen.

Was gehört eigentlich zur vertragsgemäßen Küchenausstattung?

Ein Vermieter muss dir eine Küche liefern, die du tatsächlich nutzen kannst. Das ist kein Luxus, das ist ein Recht. Laut Bundesgerichtshof und zahlreichen Gerichtsurteilen gehört zur Mindestausstattung einer Küche: eine Spüle, Kochplatten (oder ein Herd), ein Backofen und ein Kühlschrank. Ein Geschirrspüler? Der ist zwar heute fast überall dabei, aber rechtlich noch nicht verpflichtend. Auch ein Dunstabzugshaube ist nicht gesetzlich vorgeschrieben - aber wenn sie da ist, muss sie funktionieren. Das hat das Amtsgericht Besigheim 2023 klargestellt: Wer eine Wohnung mit Dunstabzugshaube mietet, hat ein Recht darauf, dass sie repariert wird, wenn sie kaputt ist.

Was in Berlin gilt, ist besonders streng: Das Berliner Wohnungsaufsichtsgesetz schreibt vor, dass mindestens eine Kochgelegenheit und ein Ausguss vorhanden sein müssen. Zwei Herdplatten reichen aus. Ein Campingkocher im Wohnzimmer zählt nicht. Die Küche muss im Wohnraum sein - und funktionieren.

Wer zahlt für kaputte Geräte - du oder der Vermieter?

Das ist die Frage, die die meisten Mieter beschäftigt. Die Antwort: Fast immer der Vermieter. Wenn der Backofen nicht mehr heizt, der Kühlschrank nicht mehr kühlt oder die Spüle undicht ist - das ist keine Mieterschuld. Das ist Abnutzung. Und dafür zahlt der Vermieter. Das Landgericht Dresden hat das 1998 schon entschieden: Defekte Elektrogeräte in der Küche fallen unter die Instandhaltungspflicht des Vermieters.

Aber Achtung: Es gibt die sogenannte Kleinreparaturklausel. Viele Mietverträge enthalten sie. Sie sagt: Du zahlst Reparaturen bis 75 Euro selbst. Aber: Diese Klausel gilt nicht für Großgeräte wie Herd, Backofen, Kühlschrank oder Spülmaschine. Sie gilt nur für kleine Dinge wie defekte Griffschrauben, abgenutzte Dichtungen oder einen kaputten Wasserhahn. Und selbst dann: Wenn die Reparatur mehr als 75 Euro kostet, muss der Vermieter zahlen. Und wenn das Gerät älter als 10 Jahre ist? Dann ist es sowieso seine Pflicht - unabhängig von der Klausel.

Ein Beispiel: Dein Herd ist 15 Jahre alt und geht nicht mehr. Der Vermieter sagt: „Das ist eine Kleinreparatur, du zahlst.“ Das ist rechtswidrig. Du kannst ihm schriftlich antworten: „Gemäß § 535 BGB und dem Urteil des Amtsgerichts Neukölln 2017 ist die Reparatur oder der Austausch Ihrer Pflicht.“ Wenn er nicht reagiert, kannst du eine Mietminderung verlangen - oder die Reparatur selbst beauftragen und die Kosten vom Mietzins abziehen. Das hat das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek 1993 bestätigt.

Darfst du die Küche umgestalten - und wenn ja, wie?

Ja, du darfst etwas verändern. Aber nur, wenn du es am Ende wieder rückgängig machen kannst. Keine Wanddurchbrüche. Keine neuen Stromleitungen. Kein Einbau einer neuen Einbauküche, die fest mit der Wand verbunden ist - es sei denn, du hast die schriftliche Zustimmung des Vermieters. Und selbst dann: Du musst beim Auszug alles in den Originalzustand zurückversetzen. Das bedeutet: Wenn du neue Schränke einbaust, musst du sie wieder rausnehmen und die Wände wieder ausbessern. Das kostet Zeit und Geld. Und wenn du das nicht machst, kann der Vermieter dir den Einbau als Schaden in Rechnung stellen.

Was du aber machen darfst: Du kannst die Arbeitsplatte austauschen - wenn du sie einfach auflegst und nicht fest verklebst. Du kannst neue Türen an den Schränken anbringen - wenn du die alten aufhebst. Du kannst die Fliesen in der Spülenähe erneuern - wenn du sie nur aufklebst und nicht mit Mörtel verfliest. Du kannst einen neuen Kühlschrank hinstellen - wenn er nicht eingebaut ist. Alles, was du mit Schrauben oder Kleber anbringst, muss rückstandslos entfernt werden können.

Der Deutsche Mieterbund warnt: „Jede Veränderung muss vorher schriftlich genehmigt werden.“ Ein mündliches Ja reicht nicht. Ein WhatsApp-Nachricht reicht nicht. Schreib eine E-Mail. Oder einen Brief. Und halte eine Kopie. Sonst hast du keine Beweise - und der Vermieter kann später behaupten, er habe nichts zugestimmt.

Mieter entfernt abnehmbare Arbeitsplatte aus der Mietküche, ohne Wandbeschädigungen, Originalplatte liegt bereit.

Wie oft musst du die Küche renovieren - und was ist überhaupt eine Schönheitsreparatur?

Manche Vermieter verlangen, dass du alle 3 Jahre die Küche neu streichst, die Fliesen reinigst oder die Dichtungen erneuerst. Das nennt man „Schönheitsreparatur“. Aber: Das ist nur erlaubt, wenn der Mietvertrag das mit weichen Formulierungen sagt - wie „üblicherweise“, „regelmäßig“ oder „in der Regel“. Ein klares „alle 3 Jahre“ ist unwirksam. Das hat das Amtsgericht München 2004 entschieden.

Und selbst wenn die Klausel wirksam ist: Du musst nur die Dinge erneuern, die wirklich abgenutzt sind. Wenn die Wand nur leicht schmutzig ist, musst du nicht neu streichen. Wenn die Fliesen nur leicht verfärbt sind, musst du sie nicht austauschen. Die Rechtsprechung ist eindeutig: Mieter müssen nicht für Verschleiß zahlen, der durch normale Nutzung entsteht.

Im Wohnzimmer oder Schlafzimmer gilt oft eine 5-Jahres-Frist. In der Küche nur 3 Jahre - weil sie stärker beansprucht wird. Aber auch das ist nur dann bindend, wenn der Vertrag es so formuliert hat. Und selbst dann: Der Vermieter kann nicht verlangen, dass du die ganze Küche neu machst. Nur die Stellen, die wirklich kaputt sind.

Wie alt darf eine Küche sein - und wann muss der Vermieter sie komplett ersetzen?

Die Lebensdauer einer Küche liegt zwischen 10 und 25 Jahren. Das Landgericht Berlin hat 2017 festgestellt: Nach 25 Jahren ist eine Küche „abgewohnt“. Das bedeutet: Der Vermieter kann nicht mehr verlangen, dass du sie instand hältst. Er muss sie ersetzen - und zwar auf eigene Kosten. Und das gilt auch, wenn in deinem Mietvertrag steht: „Der Mieter trägt die Instandhaltungskosten.“ Diese Klausel ist unwirksam, wenn sie den Mieter unangemessen benachteiligt - wie das Amtsgericht Neukölln 2017 klargestellt hat.

Und hier kommt ein neuer Trend: Das Landgericht Berlin hat im November 2024 entschieden, dass Vermieter ab einem Alter von 20 Jahren nicht mehr berechtigt sind, Reparaturkosten auf Mieter abzuwälzen - selbst wenn eine Kleinreparaturklausel im Vertrag steht. Das ist ein großer Schritt. In Bestandswohnungen über 20 Jahren haben 78,4 Prozent der Mieter Probleme mit der Küche - laut einer Umfrage des Deutschen Mieterbundes aus 2024. Die Gerichte sagen jetzt klar: Nach 20 Jahren ist es nicht mehr deine Pflicht. Es ist die des Vermieters.

Was passiert, wenn der Vermieter eine neue Küche einbaut? Dann darf er die Miete nicht einfach erhöhen - es sei denn, er hat die Küche als „wesentliche Verbesserung“ nachgewiesen. Eine neue Spüle oder ein neuer Herd reichen nicht. Ein komplett modernes System mit Induktionsfeldern, Smart-Geräten und integriertem Kühlschrank - das könnte als Verbesserung gelten. Aber selbst dann: Die Mietsteigerung muss angemessen sein. Der Mietspiegel 2024 zeigt: Eine Einbauküche bringt durchschnittlich 68,50 Euro mehr Miete. In Berlin sind es 98,70 Euro - das ist der Höchstwert. Alles darüber ist rechtlich fragwürdig.

Waage zeigt Last der Küche zwischen veralteter Ausstattung und moderner, energieeffizienter Lösung mit Rechtssymbol.

Was du als Mieter tun kannst - und was du besser lassen solltest

Wenn du deine Küche modernisieren willst, geh so vor:

  1. Prüfe deinen Mietvertrag: Steht eine Kleinreparaturklausel drin? Ist sie wirksam?
  2. Belege den Zustand: Mach Fotos von der Küche - vor allem von Schäden, die du nicht verursacht hast.
  3. Schreibe einen formellen Brief an den Vermieter: „Ich beantrage die Reparatur/Erneuerung von [Gerät], da es nicht mehr funktionsfähig ist.“
  4. Wenn er nicht reagiert: Fordere eine Mietminderung an - mit Begründung.
  5. Wenn er immer noch nicht handelt: Beauftrage einen Handwerker - und reiche die Rechnung beim Vermieter ein.
  6. Willst du etwas verändern? Schreibe eine schriftliche Anfrage: „Ich möchte die Arbeitsplatte austauschen. Kann ich das tun?“

Was du nicht tun sollst: Keine Bohrungen in die Wand. Keine neuen Stromkabel verlegen. Keine neuen Abzugsleitungen einbauen. Keine Einbauküche installieren - ohne schriftliche Genehmigung. Und niemals etwas ohne Nachweis machen. Wenn du später ausziehst und der Vermieter sagt, „das war nicht erlaubt“, hast du keine Chance.

Ein Tipp: Nutze die kostenlose Beratung des Deutschen Mieterbundes oder deines örtlichen Mietervereins. Sie haben Musterbriefe, Rechtsberatung und wissen, wie du dich durchsetzt. In 2024 führten Mietervereine durchschnittlich 2,7 Beratungen pro Mieter zu Küchenfragen durch - das zeigt, wie oft Probleme auftreten.

Was kommt 2026 - und wie verändert sich das Mietrecht?

Die Bundesregierung arbeitet an einer Mietrechtsnovelle, die ab 2026 in Kraft treten soll. Sie soll klare Regeln für moderne Küchen schaffen: Was ist ein „vertragsgemäßer Gebrauch“ bei Induktionskochfeldern? Wer zahlt für Smart-Kühlschränke? Wer haftet, wenn ein Gerät nicht mehr repariert werden kann, weil die Ersatzteile nicht mehr lieferbar sind?

Der Deutsche Mieterbund warnt: Vermieter versuchen immer häufiger, Klauseln einzubauen, die Mieter zur Übernahme von Kosten für „Smart-Küchen“ verpflichten. Das ist rechtswidrig. Solche Geräte gehören nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch. Sie sind ein Luxus - und der Vermieter muss sie selbst bezahlen, wenn sie kaputt gehen.

Die Zukunft sieht so aus: Küchen werden Teil der energetischen Sanierung. Bis 2030 sollen 42 Prozent der Mietwohnungen mit energieeffizienten Küchen ausgestattet sein. Das ist gut - aber nur, wenn der Vermieter die Kosten trägt. Du als Mieter profitierst von niedrigeren Stromrechnungen - aber du musst nicht dafür zahlen.