Schenkungssteuer: Was Sie über Steuerpflicht, Freibeträge und Ausnahmen wissen müssen
Wenn Sie jemandem etwas schenken — sei es Geld, ein Auto oder sogar eine Immobilie — kann Schenkungssteuer, eine Steuer, die auf den Wert von Geschenken erhoben wird, die von lebenden Personen übertragen werden. Auch bekannt als Vermögensübertragungssteuer, greift sie nicht bei jedem Geschenk, aber wenn sie gilt, kann sie teuer werden. Die Steuer richtet sich nicht nach Ihrem Einkommen, sondern nach dem Wert des Geschenks und Ihrer Beziehung zum Beschenkten. Wer seinen Kindern eine Wohnung überschreibt, zahlt anders als jemand, der seinem Freund 50.000 Euro gibt.
Der Freibetrag, der Betrag, den Sie steuerfrei schenken dürfen, ohne dass die Steuer losgeht ist der wichtigste Hebel. Für Kinder und Enkel gilt ein Freibetrag von 400.000 Euro alle 10 Jahre — das ist mehr als die meisten Menschen jemals schenken. Ehepartner dürfen sogar 500.000 Euro steuerfrei übertragen. Eltern, die ihren Kindern Geld für den Hauskauf geben, nutzen diesen Freibetrag oft. Aber Vorsicht: Wenn Sie mehr als 400.000 Euro schenken, zahlen Sie Steuern nur auf den übersteigenden Teil — nicht auf den gesamten Betrag. Und die Steuer wird nicht vom Schenker, sondern vom Beschenkten gezahlt. Das wissen viele nicht.
Schenkung an Kinder, eine der häufigsten Formen der Vermögensübertragung in Deutschland ist oft mit Immobilien verbunden. Wer eine Wohnung oder ein Haus überschreibt, muss aufpassen: Der Wert wird nicht am Kaufpreis gemessen, sondern am Verkehrswert, dem realen Marktwert des Objekts zum Zeitpunkt der Übergabe. Ein Haus, das 2020 für 300.000 Euro gekauft wurde, kann 2025 500.000 Euro wert sein — und dann zählt der höhere Wert für die Steuer. Auch wenn Sie das Haus nur zur Hälfte schenken, wird der volle Wert berücksichtigt. Ein guter Tipp: Teilen Sie die Schenkung über mehrere Jahre auf, um den Freibetrag optimal zu nutzen.
Was viele unterschätzen: Auch Geldgeschenke über Banküberweisungen müssen gemeldet werden, wenn sie den Freibetrag übersteigen. Die Finanzämter bekommen die Daten von den Banken — nicht nur bei Immobilien. Und wenn Sie ein Geschenk nicht melden, kann das später teuer werden. Die Steuerpflicht entsteht nicht erst, wenn das Amt schreibt — sie entsteht beim Übergang des Vermögens. Die Meldefrist ist sechs Wochen nach der Schenkung. Wer das verpasst, riskiert einen Strafzuschlag.
Und was ist mit Erbschaftsteuer, der Steuer, die nach dem Tod fällig wird? Sie ist eng verwandt mit der Schenkungssteuer — dieselben Freibeträge, dieselben Steuersätze. Wenn Sie jemandem jetzt 200.000 Euro schenken, sind diese 200.000 Euro später bei der Erbschaft nicht nochmal steuerpflichtig. Das ist ein klarer Vorteil: Wer jetzt schenkt, reduziert später die Erbschaftssteuerlast. Viele Familien nutzen das, um Vermögen frühzeitig zu verlagern — besonders wenn die Immobilienpreise steigen.
Die wichtigste Regel: Schenken ist nicht gleich Schenken. Ein Geschenk im Sinne des Steuerrechts bedeutet: Ein Vermögensvorteil geht ohne Gegenleistung über. Wenn Sie Ihrem Sohn ein Auto schenken, aber er zahlt Ihnen 1 Euro, ist das kein Geschenk — das ist ein Verkauf. Und bei Verkäufen gibt es keine Schenkungssteuer. Aber Vorsicht: Wenn der Preis deutlich unter Marktwert liegt, kann das Amt trotzdem den Marktwert als Grundlage nehmen. Es geht nicht um den Vertrag, sondern um die wirtschaftliche Realität.
In den Artikeln unten finden Sie konkrete Beispiele, wie andere Familien Schenkungssteuer vermieden haben — mit Immobilien, mit Geld, mit Zeitplänen. Sie sehen, wie Freibeträge optimal genutzt werden, wo die Fallstricke liegen und warum manche Schenkungen jahrelang geplant werden. Es geht nicht darum, Steuern zu umgehen — sondern sie richtig zu nutzen.
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