Besichtigungstermin Datenschutz: Was Sie als Käufer oder Verkäufer wissen müssen

Beim Besichtigungstermin, ein Termin zur Besichtigung einer Immobilie, bei dem Käufer und Verkäufer sich austauschen. Auch bekannt als Besichtigung, ist er der erste echte Kontakt mit dem Zuhause – und oft auch mit den persönlichen Daten des Besitzers. Doch was darf eigentlich gefragt werden? Und was muss der Verkäufer schützen? Viele wissen es nicht – und das kann teuer werden.

Datenschutz, die gesetzliche Regelung, die darüber entscheidet, wer welche personenbezogenen Daten erfassen, speichern oder weitergeben darf. Auch bekannt als DSGVO, gilt er genauso für eine Wohnungssichtung wie für einen Online-Shop. Ein Verkäufer darf nicht einfach den Namen, die Telefonnummer oder die E-Mail-Adresse des Käufers sammeln, nur weil er ihn auf der Treppe trifft. Und ein Käufer darf nicht einfach Fotos vom Haus machen und sie auf Instagram posten – selbst wenn die Tür offen steht. Beide Seiten haben Rechte. Und Pflichten.

Was viele vergessen: Selbst wenn der Makler dabei ist, bleibt die Verantwortung beim Verkäufer. Wenn er den Käufer bittet, seinen Namen und seine Telefonnummer auf einem Zettel zu hinterlassen, muss er klar sagen: Warum er das braucht und wie lange er die Daten speichert. Ohne diese Transparenz ist es kein Einverständnis – es ist eine Verletzung. Und das kann Bußgelder nach sich ziehen, die weit über den Wert der Immobilie hinausgehen.

Ein Besichtigungsgespräch, ein informelles Treffen zwischen Käufer und Verkäufer, um die Immobilie zu besichtigen und erste Fragen zu klären. Auch bekannt als Besichtigungstermin, ist es kein Verkaufsgespräch – aber es ist oft der Ort, an dem vertrauliche Informationen fallen. Wer erzählt, dass er gerade geschieden ist? Wer sagt, dass er die Wohnung für seine Eltern kauft? Wer gibt seine Einkommensnachweise preis, nur weil der Verkäufer fragt? Das alles ist freiwillig. Und wenn es ohne Einwilligung aufgeschrieben wird, ist es rechtswidrig.

Die gute Nachricht: Sie brauchen keine Geheimnisse zu verraten, um eine Immobilie zu besichtigen. Ein Käufer muss nicht sagen, wo er arbeitet, wie viel er verdient oder ob er Kinder hat. Ein Verkäufer muss nicht erzählen, warum er verkauft, wie viel er für die Renovierung ausgegeben hat oder ob es Probleme mit den Nachbarn gab. Alles, was nicht direkt zur Beschaffenheit der Wohnung gehört, bleibt privat – und muss geschützt werden.

Wenn Sie als Verkäufer einen Besichtigungstermin planen: Haben Sie eine kurze Erklärung parat, was mit den Daten passiert. Ein Zettel am Eingang mit den wichtigsten Punkten reicht. Wenn Sie als Käufer kommen: Fragen Sie, ob Ihre Angaben gespeichert werden – und warum. Sie haben das Recht, es zu verweigern. Kein Makler darf Ihnen den Zugang verweigern, nur weil Sie nicht Ihren Geburtsdatum nennen.

Die Themen, die hier in den Artikeln behandelt werden, gehen tiefer: Wie man bei der Immobilienübergabe digitale Protokolle nutzt, ohne Daten zu sammeln. Wie man als Vermieter die Bonität prüft, ohne gegen die DSGVO zu verstoßen. Wie man als Käufer bei der Finanzierung prüft, welche Unterlagen wirklich nötig sind – und welche nicht. Es geht nicht darum, alles zu verraten. Es geht darum, das Richtige zu sagen – und das Richtige zu schützen.

29 November 2025
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