Denkmalschutz-AfA: Was Sie über steuerliche Förderungen für denkmalgeschützte Objekte wissen müssen
Die Denkmalschutz-AfA, eine steuerliche Abschreibungsmöglichkeit für die Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden. Auch bekannt als Außerordentliche AfA, ermöglicht sie Eigentümern, bis zu 10 % der Sanierungskosten über acht Jahre von der Steuer abzusetzen. Das gilt nur, wenn das Gebäude offiziell unter Denkmalschutz steht und die Arbeiten nach den Vorgaben der Denkmalbehörde durchgeführt werden. Im Gegensatz zu normalen Abschreibungen, die sich auf den Wertverlust von Möbeln oder Maschinen beziehen, geht es hier um den Erhalt von kulturellem Erbe – und das mit echtem finanziellen Vorteil.
Diese Regelung ist besonders relevant für Hausbesitzer, die alte Gebäude in Graz oder anderswo sanieren. Ob Sie eine historische Türe ersetzen, die Holzfenster restaurieren oder den Boden im Altbau neu verlegen: Wenn die Arbeiten im Rahmen des Denkmalschutzes liegen, zählen sie zur Förderung. Wichtig ist: Die Maßnahmen dürfen nicht nur modernisieren, sondern müssen den historischen Zustand erhalten oder wiederherstellen. Ein neuer Kachelofen, der zum Original passt, zählt. Ein moderner Einbauküchenblock in der Wohnküche eines 19. Jahrhunderts – nicht. Die Denkmalbehörde, die lokale Stelle, die über die Zulässigkeit von Sanierungsmaßnahmen entscheidet prüft jede Planung. Und die AfA, die außerordentliche Abschreibung, die steuerlich genutzt werden kann funktioniert nur, wenn alle Unterlagen korrekt eingereicht werden – inklusive Gutachten, Fotos und Rechnungen.
Was viele nicht wissen: Auch Innentüren und Holzmöbel, die in einem denkmalgeschützten Gebäude eingebaut werden, können in die Sanierungskosten einfließen – wenn sie handwerklich passend und historisch authentisch sind. Das bedeutet: Eine maßgefertigte Holztür von einer Tischlerei wie der Gschwendtalm kann nicht nur das Aussehen des Hauses verbessern, sondern auch steuerlich abgesetzt werden. Es geht nicht um Design-Trends, sondern um Authentizität. Die Sanierung, die Erhaltung oder Wiederherstellung von baulichem Erbe gemäß denkmalrechtlichen Vorgaben ist kein Luxus, sondern eine Investition – mit steuerlichem Rückenwind.
Die Liste der Beiträge unten zeigt, wie verschiedene Sanierungsfragen zusammenhängen – von der richtigen Reihenfolge bei der Renovierung bis zu den Kosten für eine komplette Wohnungsmodernisierung. Sie finden hier keine allgemeinen Ratgeber, sondern konkrete Erfahrungen und Fakten, die Ihnen helfen, die Denkmalschutz-AfA richtig zu nutzen. Ob Sie gerade ein altes Haus gekauft haben oder überlegen, eine Türe auszutauschen: Hier finden Sie die Informationen, die wirklich zählen.
Steuerliche Vorteile bei Denkmalsanierung: Abschreibung und Modelle
Erfahren Sie, wie Sie mit der Denkmalschutz-AfA bis zu 100 % der Sanierungskosten steuerlich absetzen können - für Eigennutzer und Vermieter. Mit konkreten Zahlen, Regeln und Warnhinweisen.