DSGVO Mietbesichtigung: Was Vermieter jetzt wissen müssen
Bei einer DSGVO Mietbesichtigung, die Regelung, wie Vermieter personenbezogene Daten von Mieterinteressenten erheben und verarbeiten dürfen. Also known as Datenschutz bei Immobilienbesichtigungen, it ist kein Bonus, sondern Pflicht – und wer sie ignoriert, riskiert hohe Bußgelder. Jeder, der eine Wohnung vermietet, muss wissen: Wer kommt rein, was fragt man, und was darf man aufschreiben? Es geht nicht um Misstrauen – es geht um Rechtssicherheit.
Die Mieterdaten, alle Informationen, die ein Interessent während einer Besichtigung preisgibt – wie Name, Telefon, E-Mail, Beruf oder Familienstand sind personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO. Das bedeutet: Sie dürfen sie nicht einfach in einem Zettelblock notieren, in eine Excel-Liste kopieren oder per WhatsApp an einen Makler senden. Sie brauchen eine klare, freiwillige Einwilligung Mietbesichtigung, die der Interessent aktiv erteilt, bevor Sie Daten erfassen. Das kann ein kurzes Formular sein, ein Klick auf eine Website oder eine mündliche Zustimmung mit Dokumentation – aber nie stillschweigende Akzeptanz.
Was dürfen Sie fragen? Nur das, was für die Vermietung wirklich nötig ist: Wohnabsicht, geplantes Einzugsdatum, Anzahl der Mitbewohner. Fragen nach Einkommen, Religion oder Gesundheit sind verboten – es sei denn, der Interessent gibt sie freiwillig und ausdrücklich preis. Ein Datenschutzbeauftragter, eine Person oder Stelle, die sicherstellt, dass Ihre Praxis der DSGVO entspricht ist nicht immer Pflicht – aber ein Check Ihrer Abläufe schon. Viele Vermieter denken, sie seien zu klein für die DSGVO. Falsch. Selbst wenn Sie nur eine Wohnung vermieten, gelten die Regeln.
Die meisten Probleme entstehen durch Unwissenheit – nicht durch böse Absicht. Ein Zettel mit Namen und Telefon auf dem Küchentisch, eine SMS mit dem Foto der Wohnung an einen Interessenten, ein PDF mit den Mietbedingungen, das Sie per E-Mail versenden: Alles das kann ein Verstoß sein, wenn die Einwilligung fehlt oder die Daten nicht sicher gespeichert werden. Sie müssen die Daten löschen, wenn der Interessent keine Wohnung mietet – und zwar innerhalb von drei Monaten, spätestens. Keine Ausnahme.
Die gute Nachricht: Es ist einfach, richtig zu machen. Ein kurzes Formular, eine klare Erklärung vor der Besichtigung, ein verschlüsseltes Archiv – das reicht. Sie brauchen keine teure Software, keinen Anwalt. Nur ein bisschen Struktur. Und wenn Sie das haben, schützen Sie nicht nur sich selbst – Sie zeigen den Interessenten auch, dass Sie professionell und respektvoll umgehen mit ihren Daten.
Was Sie in dieser Sammlung finden, sind konkrete Lösungen für echte Probleme: Wie schreiben Sie eine rechtsichere Einwilligungserklärung? Welche App hilft Ihnen, Daten sicher zu speichern? Was passiert, wenn ein Mieter nach der Besichtigung seine Daten löschen will? Und wie vermeiden Sie, dass ein Makler Ihre Daten missbraucht? Alles basiert auf Praxiserfahrungen – nicht auf Theorie. Hier geht es nicht um Angst, sondern um klare Regeln, die Ihnen helfen, sicher und fair zu vermieten.
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