DSGVO Vermieter: Was Sie als Vermieter über Datenschutz wissen müssen

Wenn Sie als DSGVO Vermieter, eine Person, die Wohnraum vermietet und personenbezogene Daten verarbeitet. Auch bekannt als Datenschutzverantwortlicher im Mietwesen, müssen Sie die Regeln der Datenschutz-Grundverordnung befolgen. Es geht nicht um Papierkram – es geht darum, dass Sie sensible Daten von Mietern richtig behandeln. Das sind Namen, Anschriften, Einkommensnachweise, Kopien von Ausweisen,甚至 Bankverbindungen. Wer das falsch macht, riskiert hohe Bußgelder – und verliert das Vertrauen seiner Mieter.

Die Mieterdaten, personenbezogene Informationen, die ein Vermieter zur Abwicklung des Mietverhältnisses benötigt dürfen nur gesammelt werden, wenn es einen klaren rechtlichen Grund gibt. Das ist entweder der Mietvertrag selbst oder eine gesetzliche Pflicht, wie bei der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt. Sie dürfen keine Daten sammeln, die Sie nicht brauchen. Ein Mietantrag mit 20 Seiten Lebenslauf ist kein Beweis für Sorgfalt – er ist ein Datenschutzrisiko. Auch die Speicherung ist begrenzt: Nach Beendigung des Mietverhältnisses müssen Sie die Daten in der Regel nach drei Jahren löschen, es sei denn, es gibt einen Rechtsanspruch, der eine längere Aufbewahrung rechtfertigt – etwa bei offenen Forderungen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Datenschutzbeauftragter, eine Person oder Stelle, die die Einhaltung der DSGVO innerhalb einer Organisation überwacht. Als Einzelvermieter mit nur einer oder zwei Wohnungen sind Sie in der Regel nicht verpflichtet, einen externen Beauftragten zu benennen. Aber Sie müssen trotzdem wissen, wie Sie Daten schützen. Das bedeutet: Verschlüsselte E-Mails, sichere Passwörter für Ihre Mietvertragsdateien, keine unverschlüsselten Excel-Tabellen auf dem Desktop. Und wenn Sie eine Wohnung über eine Plattform wie WG-Gesucht oder ImmobilienScout24 vermieten: Wer dort die Daten sammelt, ist oft der Anbieter – aber Sie als Vermieter tragen trotzdem die Verantwortung, wenn Sie diese Daten weiterverwenden.

Die Mietvertrag DSGVO, ein Mietvertrag, der die Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält muss klar und verständlich formuliert sein. Kein juristischer Jargon. Keine 500-Wörter-Klauseln. Schreiben Sie einfach: "Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine Adresse, mein Geburtsdatum und mein Einkommen zur Prüfung der Mietaufnahme gespeichert werden. Ich kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen." Und dann müssen Sie auch wirklich widerrufen können – ohne Hindernisse.

Die meisten Vermieter denken, DSGVO betrifft nur große Wohnungsunternehmen. Doch das ist ein Irrtum. Jeder, der einen Mietvertrag unterschreibt, eine Kaution entgegennimmt oder einen Hausmeister beauftragt, verarbeitet personenbezogene Daten. Die Behörden prüfen nicht nur große Anbieter – sie reagieren auch auf Beschwerden von Mietern. Und die werden immer häufiger. Ein Mieter, der merkt, dass sein Ausweis auf dem Schreibtisch des Vermieters liegt, wird nicht nur ärgern – er wird melden.

Sie brauchen keine teure Software oder einen Anwalt, um DSGVO-konform zu sein. Aber Sie brauchen klare Regeln: Was sammeln Sie? Wo speichern Sie es? Wie lange? Und wie löschen Sie es? Diese Fragen zu beantworten, macht Sie nicht nur rechtssicher – es macht Sie professioneller. Und Mieter schätzen das. Denn wer mit ihren Daten sorgfältig umgeht, zeigt Respekt. Und das ist der beste Vermieter-Vertrag, den es gibt.

In den folgenden Artikeln finden Sie konkrete Anleitungen, wie Sie Mietanträge, Übergabeprotokolle und Bonitätsprüfungen so gestalten, dass sie die DSGVO einhalten – ohne dass Sie dabei auf Sicherheit oder Rechtssicherheit verzichten müssen.

29 November 2025
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