Steuervorteile durch Kaufpreisaufteilung bei ererbten Immobilien: So optimieren Sie die Abschreibung
20 Juni 2026 0 Kommentare Tilman Fassbinder

Steuervorteile durch Kaufpreisaufteilung bei ererbten Immobilien: So optimieren Sie die Abschreibung

Ein geerbtes Haus ist oft ein Segen - aber auch eine steuerliche Falle. Viele Erben wissen nicht, dass sie mit der richtigen Kaufpreisaufteilung ihre Steuerlast deutlich senken können. Der Trick liegt in der Trennung von Boden und Gebäude. Denn nur das Gebäude verschleißt und kann daher steuerlich abgeschrieben werden. Der Boden bleibt wertbeständig und unterliegt keiner Abschreibung. Wenn Sie diesen Unterschied verstehen und nutzen, sparen Sie über die Jahre hinweg tausende Euro an Steuern.

Warum die Aufteilung von Boden und Gebäude so wichtig ist

Wenn Sie eine Immobilie erben, ermittelt das Finanzamt den sogenannten gemeinen Wert zum Zeitpunkt des Todesfalls. Dieser Wert dient als Basis für Ihre zukünftigen Abschreibungen. Das Problem: Oft wird dieser Gesamtwert einfach übernommen, ohne dass geprüft wird, wie viel davon auf das Grundstück und wie viel auf das Haus entfällt. Hier liegt Ihr Hebel.

Gemäß § 7 Abs. 4 bis 5a des Einkommenssteuergesetzes (EStG) müssen Sie den Anschaffungspreis - oder im Erbfall den gemeinen Wert - in einen Boden- und einen Gebäudeanteil aufteilen. Warum? Weil sich Gebäude abnutzen. Dachziegel verwittern, Dämmung altert, Installationen werden technisch veraltet. Der Boden hingegen „verschleißt“ nicht. Daher erlaubt das Gesetz, den Gebäudeanteil linear über 50 Jahre abzuschreiben. Das bedeutet: Jedes Jahr dürfen Sie 2 % des Gebäudeanteils von Ihren zu versteuernden Einnahmen abziehen.

Lineare Gebäudeabschreibung ist ein steuerliches Instrument, bei dem der Wert einer Immobilie über 50 Jahre gleichmäßig verteilt wird, um die jährliche Steuerlast zu mindern.. Bei einem Gebäudeanteil von 300.000 € beträgt die jährliche Abschreibung somit 6.000 €. Ziehen wir einen persönlichen Grenzsteuersatz von 42 % heran, entspricht dies einer direkten Steuerersparnis von 2.520 € pro Jahr. Über 50 Jahre gesehen sind das signifikante Beträge, die Ihr Nettoeinkommen aus der Vermietung erhöhen.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Urteil vom 20. September 2022 (Aktenzeichen IX R 12/21) klargestellt, dass diese Aufteilung sorgfältig erfolgen muss. Die Werte müssen realistisch sein und den Marktverhältnissen entsprechen. Eine willkürliche Verteilung zugunsten des Gebäudes wird vom Finanzamt schnell zurückgewiesen.

Drei Verfahren zur Ermittlung des optimalen Anteils

Es gibt drei anerkannte Methoden, um den Boden- und Gebäudewert zu bestimmen. Welche Methode Sie wählen, hängt von der Lage der Immobilie und Ihrem Ziel ab. Oft führt das Sachwertverfahren zu einer günstigeren Aufteilung für Sie als Erbe.

  1. Sachwertverfahren: Hier wird der Gebäudewert berechnet, indem man die Wohnfläche mit einem Richtwertfaktor multipliziert. Dieser Faktor liegt aktuell zwischen 600 € und 900 € pro Quadratmeter, abhängig von Baujahr und Region. Der Bodenwert ergibt sich aus der Grundstücksfläche mal dem lokalen Bodenrichtwert. Dieses Verfahren ist oft vorteilhaft, da es den materiellen Aufwand für das Gebäude betont.
  2. Ertragswertverfahren: Diese Methode betrachtet die Mieteinnahmen. Man zieht die sogenannte Bodenwertverzinsung (aktuell 2 % nach § 202 BewG) vom Reinertrag ab und kapitalisiert den Rest. In teuren Ballungsräumen führt dies häufig zu einem sehr hohen Bodenwertanteil, was für die Abschreibung ungünstig ist.
  3. Vergleichswertverfahren: Hier orientiert man sich an vergleichbaren Verkäufen in der Nachbarschaft. Der BFH hat bestätigt, dass dieses Verfahren auch bei älteren Erbfällen anwendbar ist (Urteil vom 15.09.2023).

Ein konkretes Beispiel verdeutlicht den Unterschied: Stellen Sie sich eine Immobilie mit einem Gesamtwert von 6 Millionen Euro vor. Durch eine strategische Anwendung des Sachwertverfahrens konnte in einem Fall 67,32 % des Werts auf das Gebäude gelegt werden. Das ergab eine Abschreibungsgrundlage von 4.039.200 €. Jährlich wären das etwa 80.784 € Abschreibung. Würde man stattdessen ein ungünstiges Verfahren wählen, könnte der Gebäudeanteil bei nur 30 % liegen - die Ersparnis wäre dramatisch geringer.

Drei Bewertungsmethoden für Immobilien als stilisierte Symbole

Erbeneigentum vs. Neuerwerb: Wo liegen die Unterschiede?

Bei einem normalen Immobilienkauf haben Sie oft mehr Spielraum, den Preis im Vertrag aufzuteilen, solange er plausibel bleibt. Bei einer Erbschaft ist die Situation anders. Ihre Anschaffungskosten sind festgelegt: Sie entsprechen dem gemeinen Wert zum Zeitpunkt des Erbfalls (§ 14 Bewertungsgesetz). Sie können diesen Wert nicht frei wählen.

Allerdings gibt es gute Nachrichten. Der BFH hat im Dezember 2022 (II R 20/21) entschieden, dass Kosten für eine nachträgliche Erbauseinandersetzung als Anschaffungsnebenkosten gelten. Das eröffnet neue Möglichkeiten, die Wertzuordnung zu optimieren, bevor die erste Steuererklärung abgegeben wird.

Achten Sie auch auf die Freibeträge der Erbschaftsteuer. Für Kinder beträgt der Freibetrag 400.000 €, für Ehepartner 500.000 €. Wenn die Immobilie als Familienheim genutzt wurde, kommen weitere Freibeträge hinzu (maximal 200 m² Wohnfläche für Kinder). Eine genaue Ermittlung der Wohnfläche ist hier entscheidend, wie Dr. Thomas Albers von KPMG betont. Ein Fehler von wenigen Quadratmetern kann hunderte Euro an Erbschaftsteuer kosten.

einzelne Baumaßnahmen & Fläche
Vergleich der Bewertungsmethoden bei ererbten Immobilien
Merkmal Sachwertverfahren Ertragswertverfahren
Basis der Berechnung Mieteinnahmen & Kapitalisierungszins
Typischer Gebäudeanteil Oft höher (vorteilhaft) Oft niedriger (nachteilig in Städten)
Anwendungsbereich Ideal für Einfamilienhäuser Häufig bei Mehrfamilienhäusern
Komplexität Mittel Hoch

Fallen vermeiden: Was das Finanzamt ablehnt

Nicht jede Aufteilung ist automatisch akzeptiert. Das Finanzamt prüft, ob Ihre Zahlen realistisch sind. Wenn Sie behaupten, 90 % des Werts einer Wohnung in München lägen am Gebäude, wird das abgelehnt. In solchen Lagen ist der Boden extrem wertvoll. Der BFH hat in einem Urteil (IX R 10/22) genau solche unrealistischen Aufteilungen korrigiert.

Häufige Fehler, die Erben machen:

  • Den aktuellen Bodenrichtwert ignorieren und alte Werte verwenden.
  • Die Bodenwertverzinsung falsch berechnen.
  • Kein Gutachten einholen, wenn die Lage unklar ist.

Ein Gutachten durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (öbuv) kostet zwischen 800 € und 2.500 €. Diese Investition amortisiert sich oft schon nach zwei bis drei Jahren durch die höhere Abschreibung. Laut einer Umfrage von Immobilienrente.de sparten 68 % der beratenen Erben durchschnittlich 15.400 € in den ersten zehn Jahren ein. Ohne Beratung schaffte das nur jeder fünfte.

Steuerberater berechnet Abschreibung auf Grundriss am Schreibtisch

Praxis-Tipps für die Umsetzung

Wann sollten Sie handeln? Am besten spätestens mit der ersten Einkommensteuererklärung nach dem Erbfall. Korrekturen sind danach nur noch für die Zukunft möglich. Sammeln Sie folgende Unterlagen:

  • Den Erbschein oder den Teilungsplan.
  • Die aktuellen Bodenrichtwerte Ihrer Stadt (oft online verfügbar).
  • Einen Grundriss mit exakter Wohnflächenermittlung.
  • Baupläne oder Energieausweise zur Bestimmung des Baujahrs.

Nutzen Sie Tools wie den 'ErbSteueroptimizer' von KPMG oder lassen Sie sich von einem spezialisierten Steuerberater unterstützen. Der Deutsche Steuerberater Verein (DSW) bietet Mustervorlagen an, die alle notwendigen Angaben enthalten. Vergessen Sie nicht: Die Digitalisierung der Bodenrichtwertkarten soll bis 2026 die Transparenz erhöhen. Nutzen Sie diese Entwicklung, um Ihre Daten lückenlos zu belegen.

Zusammenfassung und Ausblick

Die Kaufpreisaufteilung bei ererbten Immobilien ist kein Nischenthema, sondern ein zentraler Baustein Ihrer Vermögensplanung. Mit steigenden Immobilienpreisen und einer alternden Bevölkerung wird immer mehr Vermögen vererbt. Schätzungen zufolge werden bis 2030 rund 500 Milliarden Euro an Immobilienbesitz in Deutschland vererbt. Wer jetzt die Basics versteht, sichert sich langfristige Vorteile.

Behalten Sie im Auge, dass politische Reformen der Erbschaftsteuer diskutiert werden. Bisher sind keine Änderungen an der Kaufpreisaufteilung geplant. Solange das Gesetz steht, ist die Optimierung der Gebäudeabschreibung einer der effektivsten Wege, Ihre Rendite aus vermieteten Erbstücken zu steigern.

Kann ich die Kaufpreisaufteilung nachträglich ändern?

Ja, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Wenn Sie in der ersten Erklärung einen Fehler gemacht haben oder neue Erkenntnisse vorliegen (wie ein neues Gutachten), können Sie eine Änderung beantragen. Das Finanzamt akzeptiert dies jedoch meist nur für künftige Jahre, nicht rückwirkend für bereits festgesetzte Steuerperioden, es sei denn, es lag ein offensichtlicher Rechenfehler vor.

Wie hoch ist der aktuelle Bodenwertzins?

Der gesetzlich festgelegte Bodenwertzins beträgt aktuell 2 %. Dieser Zinssatz wird beim Ertragswertverfahren verwendet, um den Bodenwert zu berechnen. Es gibt Diskussionen, diesen auf 1,5 % zu senken, um die Bewertung realistischer zu gestalten, doch bisher gilt weiterhin 2 %.

Lohnt sich ein Gutachten bei einer kleinen Eigentumswohnung?

Bei kleineren Objekten ist die Kosten-Nutzen-Rechnung kritischer. Da ein Gutachten mindestens 800 € kostet, lohnt es sich oft nur, wenn der Gebäudeanteil signifikant erhöht werden kann. Bei einfachen Fällen reichen oft die offiziellen Bodenrichtwertkarten und Standard-Richtwerte aus.

Gilt die 50-Jahre-Abschreibung auch für Neubauten, die ich erbe?

Ja. Unabhängig davon, wann das Gebäude gebaut wurde, beginnt die Abschreibung für Sie als Erben neu mit dem Erbfall. Sie schreiben den Gebäudeanteil des gemeinen Werts zum Todestag über 50 Jahre ab.

Was passiert, wenn das Finanzamt meine Aufteilung ablehnt?

Das Finanzamt muss seine Ablehnung begründen. Oft liegt dann ein Missverständnis bezüglich des Bodenrichtwerts vor. Sie können Widerspruch einlegen und gegebenenfalls ein unabhängiges Gutachten vorlegen. Falls nötig, hilft Ihnen ein Steuerberater bei der juristischen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.